Die Schweigepflicht für Heilpraktiker in Deutschland ist im Heilpraktikergesetz (HeilprG) und in der Berufsordnung für Heilpraktiker geregelt. Konkret findet sich die Schweigepflicht in § 203 des Strafgesetzbuches (StGB), der für alle Personen gilt, die beruflich mit der Geheimhaltung von Informationen betraut sind, einschließlich Heilpraktikern. Weitere Informationen zur Schweigepflicht und den rechtlichen Grundlagen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: [§ 203 StGB - Verletzung von Privatgeheimnissen](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html).