Das Berufsbeamtentum hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Es entstand im Kontext der modernen Staatsbildung und der Notwendigkeit, eine professionelle und loyale Verwaltung zu schaffen. Die Grundsätze des Berufsbeamtentums sind im Wesentlichen auf die Gewährleistung von Stabilität, Neutralität und Unabhängigkeit der Beamten ausgerichtet. 1. **Entwicklung**: Die Wurzeln des Berufsbeamtentums liegen in der preußischen Reformbewegung des 19. Jahrhunderts. Mit der Einführung des Beamtentums wurde ein System geschaffen, das die Verwaltung von politischen Einflüssen unabhängig machen sollte. Die Beamten wurden auf Lebenszeit ernannt, was ihnen eine gewisse Sicherheit und Unabhängigkeit gewährte. 2. **Hergebrachte Grundsätze**: - **Lebenszeitprinzip**: Beamte werden in der Regel auf Lebenszeit ernannt, was ihnen eine langfristige Perspektive und Unabhängigkeit von politischen Wechseln gibt. - **Neutralität**: Beamte müssen politisch neutral sein und dürfen sich nicht in parteipolitische Auseinandersetzungen einmischen. - **Treuepflicht**: Beamte sind verpflichtet, dem Staat und seinen Gesetzen treu zu dienen. - **Eingangsprüfung**: Der Zugang zum Beamtentum erfolgt in der Regel über eine Prüfung, die sicherstellen soll, dass nur qualifizierte Personen in den Dienst eintreten. - **Besoldung und Versorgung**: Beamte erhalten eine feste Besoldung und haben Anspruch auf eine Pension, was eine finanzielle Sicherheit im Alter bietet. Diese Grundsätze sind bis heute von zentraler Bedeutung für das Berufsbeamtentum in Deutschland und prägen die öffentliche Verwaltung.