Wer ist bei Fehlmenge im Wareneingang verantwortlich?

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**Verantwortlich ist nicht automatisch der Wareneingang, sondern rechtlich zuerst der Verkäufer bzw. je nach Transport- und Gefahrübergang auch der Frachtführer; der Wareneingang ist vor allem für die sofortige Prüfung und Reklamation verantwortlich.** Eine Fehlmenge ist kaufrechtlich in der Regel ein Mangel, weil die Ware nicht in der vereinbarten Menge geliefert wurde. ([ihk.de](https://www.ihk.de/pfalz/recht/recht/maengelanspruch-garantie-gewaehrleistung-1274082)) ## Entscheidend ist der Zeitpunkt der Fehlmenge Bis zum **Gefahrübergang** trägt grundsätzlich der Verkäufer das Risiko. Nach dem Gefahrübergang liegt das Risiko grundsätzlich beim Käufer. Im Regelfall geht die Gefahr mit Übergabe über; beim Versendungskauf oft schon mit Übergabe an die Transportperson, im Verbrauchsgüterkauf aber deutlich später bzw. verbraucherfreundlicher. ([frankfurt-main.ihk.de](https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/frage-der-woche/was-ist-der-sogenannte-gefahruebergang-2-6586124)) Das bedeutet praktisch: Fehlt Ware schon bei der Lieferung des Verkäufers, haftet regelmäßig der Verkäufer. Geht Ware erst auf dem Transport verloren, kommt es darauf an, wer das Transportrisiko trägt und ob zusätzlich Ansprüche gegen den Frachtführer bestehen. Diese Trennung fehlt in vielen Standardantworten, ist aber der eigentliche Kern der Frage. ([frankfurt-main.ihk.de](https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/frage-der-woche/was-ist-der-sogenannte-gefahruebergang-2-6586124)) ## Wofür der Wareneingang wirklich verantwortlich ist Der Wareneingang ist im Unternehmen für die **Mengenprüfung, Dokumentation und sofortige Meldung** verantwortlich. Bei beidseitigen Handelsgeschäften muss der Käufer die Ware unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel oder Fehlmengen unverzüglich anzeigen; sonst gilt die Ware grundsätzlich als genehmigt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html)) Die praktische Folge ist wichtig: Nicht der Mitarbeiter im Wareneingang „haftet“ automatisch für die Fehlmenge, aber wenn dort nicht sauber gezählt, dokumentiert und rechtzeitig reklamiert wird, kann das Unternehmen seine Rechte gegen den Verkäufer verlieren. Genau deshalb ist die Wareneingangskontrolle organisatorisch so kritisch. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html)) ## Wer ist also verantwortlich - **Verkäufer/Lieferant**: wenn zu wenig geliefert wurde. ([ihk.de](https://www.ihk.de/pfalz/recht/recht/maengelanspruch-garantie-gewaehrleistung-1274082)) - **Frachtführer/Transportseite**: wenn die Ware auf dem Transport verloren ging oder Packstücke fehlen und der Schaden dem Transport zuzuordnen ist. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__414.html)) - **Käufer bzw. dessen Wareneingang intern**: wenn die Fehlmenge nicht rechtzeitig geprüft, dokumentiert und gerügt wird und dadurch Ansprüche verloren gehen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html)) Der wichtigste Unterschied ist also: **extern haftet meist Lieferant oder Transporteur, intern trägt der Wareneingang die Prüf- und Meldeverantwortung.** ## Praxisnahes Beispiel Lieferschein und Bestellung lauten auf 100 Stück, angekommen sind aber nur 92. - Sind nur 92 Stück im Paket und das Paket war unbeschädigt versiegelt, spricht viel für eine **Unterlieferung des Verkäufers**. - Fehlt ein ganzes Packstück und die Verpackung ist beschädigt oder es gibt einen Hinweis des Zustellers, spricht viel für ein **Transportproblem**. - Wird erst Wochen später reklamiert, obwohl die Fehlmenge bei normaler Prüfung sofort erkennbar war, schwächt oder verliert der Käufer oft seine Ansprüche im kaufmännischen Verkehr. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html)) Kurz gesagt: **Für die Fehlmenge selbst ist meist der Lieferant oder der Transporteur verantwortlich; der Wareneingang ist dafür verantwortlich, dass der Fehler sofort erkannt, dokumentiert und fristgerecht reklamiert wird.**

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