Ja, eine Fahrlehrerlaubnis kann nach einem freiwilligen Verzicht grundsätzlich wieder neu erteilt werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine einfache „Wiedererteilung“, so... [mehr]
Ja, eine Fahrlehrerlaubnis kann grundsätzlich nach einem Verzicht wieder neu erworben werden. Allerdings musst du das reguläre Verfahren zur Neuerteilung durchlaufen. Das bedeutet, du musst erneut die Voraussetzungen nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) erfüllen. Dazu gehören unter anderem: - Persönliche und fachliche Eignung - Nachweis der erforderlichen Ausbildung (Fahrlehrerausbildung) - Bestehen der Fahrlehrerprüfung Je nach Einzelfall kann die zuständige Behörde prüfen, ob du noch die fachliche Eignung besitzt oder ob eine erneute Ausbildung und Prüfung notwendig ist. Es gibt keine automatische Rückgabe der alten Erlaubnis – es handelt sich immer um ein neues Erteilungsverfahren. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fahrlehrer/fahrlehrer.html) oder bei deiner örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.
Ja, eine Fahrlehrerlaubnis kann nach einem freiwilligen Verzicht grundsätzlich wieder neu erteilt werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine einfache „Wiedererteilung“, so... [mehr]