Kann die Fahrlehrerlaubnis nach Verzicht wieder erneuert werden?

Antwort

Ja, eine Fahrlehrerlaubnis kann nach einem freiwilligen Verzicht grundsätzlich wieder neu erteilt werden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine einfache „Wiedererteilung“, sondern um ein neues Erteilungsverfahren nach § 2 Fahrlehrergesetz (FahrlG). Das bedeutet: - Du musst einen neuen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. - Es wird geprüft, ob du die aktuellen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllst (z. B. persönliche Eignung, gesundheitliche Eignung, fachliche Kenntnisse). - Je nach Dauer seit dem Verzicht kann die Behörde verlangen, dass du erneut eine Fahrlehrerausbildung und/oder die Fahrlehrerprüfung ablegst, insbesondere wenn deine Kenntnisse als veraltet angesehen werden könnten. Es empfiehlt sich, vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen, welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind und ob eventuell Erleichterungen möglich sind, wenn der Verzicht noch nicht lange zurückliegt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fahrlehrer/fahrlehrer_node.html).

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