Ein Mitarbeiter gilt nicht schon dann als „nicht belastbar“, wenn er gestresst wirkt, sondern erst dann, wenn er seine arbeitsvertraglichen Aufgaben unter normalen Arbeitsbedingungen dauer...
Beispiel für ungenügende Belastbarkeit im Polizeiberuf
Antwort vomEin Beispiel für ungenügende Belastbarkeit im Polizeiberuf könnte sein, dass ein Beamter in stressigen Situationen, wie bei einem Einsatz mit potenziell gewalttätigen Personen, nicht in der Lage ist, ruhig und besonnen zu reagieren. Dies könnte sich äußern in einer schnellen Überforderung, emotionaler Instabilität oder Schwierigkeiten, klare Entscheidungen zu treffen. Solche Reaktionen können die Sicherheit des Beamten selbst sowie die der Kollegen und der Zivilbevölkerung gefährden.