Ja. Für normale Stellenanzeigen bei der Bundesagentur für Arbeit zahlt ein Unternehmen in der Regel nichts. Kosten entstehen eher für zusätzliche Dienstleistungen wie Personalvermi...
Was sagt das Arbeitsamt, wenn ich nach Streit mit dem Bauleiter kündige?
Antwort vomDas Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit wertet eine **eigene Kündigung** meist als **selbst verursachte Arbeitslosigkeit**. Dann droht in der Regel eine **Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen**. Wichtig ist der Unterschied: - **Einfach aus Streit kündigen** → meist **Sperrzeit** - **Kündigen aus wichtigem Grund** → eventuell **keine Sperrzeit** Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn die Situation am Arbeitsplatz unzumutbar war, zum Beispiel bei: - massiven Beleidigungen - Mobbing - Gesundheitsgefährdung - groben Pflichtverletzungen des Arbeitgebers - ärztlich belegten psychischen oder körperlichen Problemen Entscheidend ist, ob du das **nachweisen** kannst, etwa durch: - E-Mails, Nachrichten, Zeugen - Beschwerden beim Arbeitgeber - ärztliches Attest - Protokolle über Vorfälle Nur Ärger mit dem Bauleiter oder ein heftiger Streit reicht **allein oft nicht**. Praktisch heißt das: - Vor einer Eigenkündigung möglichst erst Beweise sichern - Wenn möglich den Konflikt intern melden - Im Zweifel eher kündigen lassen als selbst kündigen, weil das beim ALG oft günstiger ist Bei Bürgergeld ist die Lage etwas anders, aber auch dort können **Sanktionen** eine Rolle spielen. Kurz: **Wenn du im Streit selbst kündigst, sagt das Arbeitsamt meistens: Sperrzeit. Nur mit gut belegbarem wichtigem Grund kann das anders ausgehen.**