Eine knappe, starke Antwort wäre: „Das ist kein Fakt, sondern Frust mit Altersklischee. Mit 40 ist man nicht ‚zu alt‘, sondern oft erfahren, belastbar und fachlich sicher.&ldqu...
Was sagt das Arbeitsamt, wenn ich nach Streit mit dem Bauleiter kündige?
Antwort vomDas Arbeitsamt bzw. die Agentur für Arbeit wertet eine **eigene Kündigung** meist als **selbst verursachte Arbeitslosigkeit**. Dann droht in der Regel eine **Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen**. Wichtig ist der Unterschied: - **Einfach aus Streit kündigen** → meist **Sperrzeit** - **Kündigen aus wichtigem Grund** → eventuell **keine Sperrzeit** Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn die Situation am Arbeitsplatz unzumutbar war, zum Beispiel bei: - massiven Beleidigungen - Mobbing - Gesundheitsgefährdung - groben Pflichtverletzungen des Arbeitgebers - ärztlich belegten psychischen oder körperlichen Problemen Entscheidend ist, ob du das **nachweisen** kannst, etwa durch: - E-Mails, Nachrichten, Zeugen - Beschwerden beim Arbeitgeber - ärztliches Attest - Protokolle über Vorfälle Nur Ärger mit dem Bauleiter oder ein heftiger Streit reicht **allein oft nicht**. Praktisch heißt das: - Vor einer Eigenkündigung möglichst erst Beweise sichern - Wenn möglich den Konflikt intern melden - Im Zweifel eher kündigen lassen als selbst kündigen, weil das beim ALG oft günstiger ist Bei Bürgergeld ist die Lage etwas anders, aber auch dort können **Sanktionen** eine Rolle spielen. Kurz: **Wenn du im Streit selbst kündigst, sagt das Arbeitsamt meistens: Sperrzeit. Nur mit gut belegbarem wichtigem Grund kann das anders ausgehen.**
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