Wie hoch ist der Beihilfesatz für Beamte in Baden-Württemberg während der Elternzeit mit 1 Kind?

Antwort

In Baden-Württemberg beträgt der Beihilfesatz für beihilfeberechtigte Beamte während der Elternzeit mit einem Kind in der Regel **70 %**. Normalerweise liegt der Beihilfesatz für Beamte mit einem Kind bei 70 % (anstatt 50 % ohne Kind). Während der Elternzeit bleibt dieser erhöhte Satz bestehen. Das bedeutet, dass während der Elternzeit für das erste Kind weiterhin 70 % der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet werden. **Quellen und weitere Informationen:** - [Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW)](https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BeihilfVBW2013V6P46) - [Beihilfe Baden-Württemberg – Elternzeit](https://lbv.landbw.de/-/beihilfe-in-der-elternzeit) Bitte beachte, dass für berücksichtigungsfähige Angehörige (z. B. Ehepartner, Kinder) andere Sätze gelten können.

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