Kann ein Beamter in Bayern, Jahrgang 1970, nach 40 Dienstjahren mit Anrechnung der Studienzeit in Pension gehen?

Antwort

In Bayern können Beamte grundsätzlich nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand treten, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben. Die Anrechnung der Studienzeit auf die Dienstzeit ist möglich, jedoch gibt es spezifische Regelungen und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Personalstelle oder einem Fachanwalt für Beamtenrecht zu informieren, um eine genaue und individuelle Auskunft zu erhalten.

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