Wie waren die Altersstufen der Bundesbesoldung in Deutschland vor 2009?

Antwort

Vor der Reform der Bundesbesoldung im Jahr 2009 gab es in Deutschland sogenannte **"Dienstaltersstufen"** (auch "Lebensaltersstufen" genannt) im Besoldungssystem für Beamte, Richter und Soldaten des Bundes. Diese Stufen bestimmten maßgeblich die Höhe des Grundgehalts und waren an das Lebensalter bzw. das Dienstalter gekoppelt. **System bis 2009:** - Die Besoldungstabellen (z. B. für die Besoldungsgruppen A, B, C, R, W) waren in **Stufen** unterteilt. - Die Stufen orientierten sich am **Lebensalter** (meist ab 21 Jahren) und wurden in der Regel **jährlich** oder nach bestimmten Zeitabständen (z. B. alle 2 Jahre) erreicht. - Die erste Stufe begann meist mit dem 21. Lebensjahr, danach folgten weitere Stufen bis zum 55. oder 56. Lebensjahr (je nach Besoldungsgruppe). - Mit jedem Erreichen einer neuen Altersstufe stieg das Grundgehalt an. **Beispiel (vereinfacht):** - 1. Stufe: 21 Jahre - 2. Stufe: 23 Jahre - 3. Stufe: 25 Jahre - ... - Letzte Stufe: 55 Jahre **Wichtige Änderung 2009:** Mit dem **Dienstrechtsreformgesetz 2009** wurde das System der Lebensaltersstufen abgeschafft und durch ein **leistungsorientiertes Stufensystem** ersetzt. Seitdem richtet sich der Stufenaufstieg nach Erfahrungszeiten (Dienstzeiten), nicht mehr nach dem Lebensalter. **Weitere Informationen:** - [Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) – Historie](https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbesg/gesamt.pdf) - [Bundesministerium des Innern: Besoldungsreform 2009](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/besoldung/besoldung-node.html) Falls du eine konkrete Tabelle aus der Zeit vor 2009 suchst, findest du diese z. B. im [Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil I Nr. 66, S. 2366 ff.](https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl108s2366.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl108s2366.pdf%27%5D__1718029639642)

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