Das Verbundgesetz für Vorspannen mit Verbund beschreibt die Beziehung zwischen der Vorspannkraft und der Verankerungslänge in Spannbetonbauteilen. Es berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen dem Spannstahl und dem umgebenden Beton, die durch Adhäsion, Reibung und mechanische Verzahnung entstehen. Das Gesetz hilft dabei, die erforderliche Länge zu bestimmen, über die die Vorspannkraft vom Spannstahl auf den Beton übertragen wird, um eine ausreichende Verankerung zu gewährleisten. In der Praxis wird das Verbundgesetz durch experimentelle Untersuchungen und theoretische Modelle bestimmt und in Normen und Richtlinien, wie z.B. dem Eurocode 2 (EN 1992-1-1), festgelegt. Diese Normen geben detaillierte Anweisungen zur Berechnung der Verankerungslänge und zur Berücksichtigung der Verbundwirkung in der Bemessung von Spannbetonbauteilen.