Der baurechtliche Unterschied zwischen einem Ferienhaus, einem Beherbergungsbetrieb und einem Sonderbau liegt in der Art der Nutzung und den entsprechenden Vorschriften. 1. **Ferienhaus**: Dies ist in der Regel ein privates Wohngebäude, das für die temporäre Nutzung durch Urlauber gedacht ist. Die baurechtlichen Anforderungen sind oft weniger streng, da es sich um eine Wohnnutzung handelt. Es müssen jedoch die allgemeinen Vorschriften für Wohngebäude eingehalten werden. 2. **Beherbergungsbetrieb**: Hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, die auf die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten abzielt, wie z.B. Hotels oder Pensionen. Diese unterliegen strengeren baurechtlichen Anforderungen, da sie eine höhere Anzahl von Gästen aufnehmen und zusätzliche Sicherheits- und Hygienevorschriften erfüllen müssen. 3. **Sonderbau**: Dies ist eine spezielle Kategorie im Baurecht, die für Gebäude mit besonderen Anforderungen gilt, wie z.B. Versammlungsstätten, Schulen oder Krankenhäuser. Diese Gebäude müssen spezifische baurechtliche Vorgaben erfüllen, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Nutzer zu gewährleisten. Die genauen Vorschriften können je nach Bundesland und spezifischem Baugesetz variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die spezifischen Anforderungen zu informieren.