Was ist der Unterschied zwischen einer beauftragten Bauleitung und einer Bauleitung nach LBO?

Antwort

Der Unterschied zwischen einer „Beauftragung einer Bauleitung“ und einer „Bauleitung nach LBO“ liegt im Wesentlichen im rechtlichen Rahmen und den damit verbundenen Pflichten: **1. Bauleitung nach LBO (Landesbauordnung):** Die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer in Deutschland schreiben vor, dass für jedes Bauvorhaben eine verantwortliche Bauleitung zu bestellen ist. Diese Bauleitung ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt die Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Sicherheitsvorschriften) ausgeführt wird. Die Aufgaben und Pflichten sind in der jeweiligen LBO geregelt und umfassen insbesondere: - Überwachung der Ausführung des Bauvorhabens auf Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften - Sicherstellung der Standsicherheit, des Brandschutzes, des Schallschutzes etc. - Koordination der am Bau Beteiligten im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften **2. Beauftragung einer Bauleitung (vertragliche Bauleitung):** Hierbei handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Bauherrn und einer Bauleitung (z. B. Architekt, Ingenieur, Bauleiter). Die Aufgaben und der Umfang der Bauleitung werden im Vertrag festgelegt und können über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen oder auch darunter liegen (sofern die gesetzlichen Pflichten anderweitig erfüllt werden). Typische Aufgaben sind: - Überwachung der Bauausführung hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine - Koordination der Gewerke - Rechnungsprüfung, Abnahme der Bauleistungen - Vertretung des Bauherrn auf der Baustelle **Fazit:** Die „Bauleitung nach LBO“ ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rolle mit klar definierten öffentlich-rechtlichen Pflichten. Die „Beauftragung einer Bauleitung“ ist eine vertragliche Vereinbarung, deren Umfang frei gestaltet werden kann, aber die gesetzlichen Mindestanforderungen (z. B. nach LBO) nicht unterschreiten darf. Oft werden beide Rollen von derselben Person wahrgenommen, sie können aber auch getrennt vergeben werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Architektenkammer Baden-Württemberg](https://www.akbw.de/bauleitung-und-bauueberwachung.html) oder in der jeweiligen Landesbauordnung deines Bundeslandes.

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