Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland sieht verschiedene Bußgelder für die Nichteinhaltung vor. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Verstoß variieren. Beispielsweise können folgende Bußgelder verhängt werden: 1. **Verstöße gegen die Pflicht zur energetischen Sanierung**: Hier können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen. 2. **Nichteinhaltung der Anforderungen an Neubauten**: Auch hier sind Bußgelder bis zu 50.000 Euro möglich. 3. **Verstöße gegen die Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen**: Diese können mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Die genauen Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls variieren. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an die zuständigen Behörden oder einen Fachanwalt zu wenden.