Sind Abgrabungen von Gelände im § 34 BauGB relevant?

Antwort

Ja, Abgrabungen von Gelände sind im Rahmen des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) relevant. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Vorhaben in Gebieten, die im Zusammenhang bebaut sind. Bei der Beurteilung von Bauvorhaben, einschließlich Abgrabungen, wird berücksichtigt, ob die geplanten Maßnahmen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Abgrabungen können die Landschafts- und Ortsbildgestaltung beeinflussen und somit die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens beeinflussen. Es ist wichtig, die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Grundstücks und der Umgebung zu betrachten.

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