In Deutschland regelt das Bauordnungsrecht die Anforderungen an Garagen und Schuppen, einschließlich möglicher Nachweispflichten. In vielen Bundesländern gibt es bestimmte Ausnahmen, die in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt sind. Oftmals wird auf die Notwendigkeit eines Nachweises verzichtet, wenn es sich um kleinere Bauvorhaben handelt, die unter einer bestimmten Größe liegen. Ein Beispiel ist § 62 der Musterbauordnung (MBO), der sich mit der Genehmigungsfreiheit von bestimmten Bauvorhaben befasst. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen, da diese variieren können. Für eine präzise Auskunft wäre es ratsam, die Landesbauordnung deines Bundeslandes zu konsultieren oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen.