Ein baulicher Rettungsweg ist ein speziell gestalteter und gekennzeichneter Fluchtweg in Gebäuden, der im Notfall, wie bei einem Brand oder einer anderen Gefahrensituation, eine sichere Evakuierung der Personen ermöglicht. Diese Rettungswege müssen bestimmten baurechtlichen Vorschriften und Normen entsprechen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem: 1. **Kennzeichnung**: Rettungswege müssen klar und dauerhaft gekennzeichnet sein, oft durch grüne Schilder mit weißen Piktogrammen. 2. **Breite und Höhe**: Die Mindestbreite und -höhe der Rettungswege sind festgelegt, um einen reibungslosen Durchgang zu ermöglichen. 3. **Beleuchtung**: Rettungswege müssen ausreichend beleuchtet sein, auch bei Stromausfall, durch Notbeleuchtung. 4. **Freihaltung**: Rettungswege dürfen nicht durch Gegenstände blockiert werden und müssen jederzeit frei zugänglich sein. 5. **Türen**: Türen in Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und leicht zu öffnen sein, oft sind Panikverschlüsse vorgeschrieben. Diese Anforderungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und speziellen Richtlinien wie der Musterbauordnung (MBO) oder der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geregelt.