Gibt es aktuelle Richtlinien zur Anzahl der Duschen in einer Turnhalle?

Antwort

In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche, immer aktuelle Vorschrift, die exakt vorschreibt, wie viele Duschen in einer Turnhalle vorhanden sein müssen. Die Anforderungen ergeben sich in der Regel aus verschiedenen Normen, Richtlinien und ggf. landesspezifischen Bauordnungen. Maßgeblich sind dabei vor allem: - **DIN 18032** („Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung“) - **Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)** und zugehörige Technische Regeln (ASR) - **Schulbaurichtlinien** der jeweiligen Bundesländer - Empfehlungen des **DOSB** (Deutscher Olympischer Sportbund) **Aktuelle Empfehlungen (Stand 2024):** - Für Schulsporthallen wird häufig empfohlen, pro Umkleidebereich mindestens 4–6 Duschplätze vorzusehen. - Für größere Sporthallen oder bei Vereinsnutzung kann die Zahl auf 6–8 Duschen pro Umkleide steigen. - Die **DIN 18032-1** empfiehlt für Sporthallen mit bis zu 2 Umkleideräumen mindestens 4 Duschen pro Umkleide, bei mehr als 2 Umkleiden mindestens 6 Duschen pro Umkleide. - Die **Arbeitsstättenregel ASR A4.1** sieht für Betriebe vor: 1 Dusche je 5 bis 10 Personen, die duschen müssen. **Wichtig:** Die genaue Anzahl kann je nach Bundesland, Nutzung (Schule, Verein, öffentlich), Größe der Halle und Nutzerzahl variieren. Bei Neubauten oder Sanierungen ist es ratsam, die jeweils aktuellen Landesbauordnungen und ggf. die Vorgaben des Schulträgers oder Sportverbands zu beachten. **Quellen und weiterführende Links:** - [DIN 18032-1: Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung](https://www.beuth.de/de/norm/din-18032-1/3010791) - [ASR A4.1 Sanitärräume](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A4-1.pdf?__blob=publicationFile&v=6) - [DOSB: Empfehlungen für Sportstätten](https://www.dosb.de/) Für ein konkretes Bauvorhaben empfiehlt sich die Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt oder Architekten.

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