Wo steht, dass Jalousien an Rettungsfenstern manuell bedienbar sein müssen in NRW?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen sind die Anforderungen an Jalousien an Rettungsfenstern in der Bauordnung und den entsprechenden technischen Vorschriften geregelt. Insbesondere die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) können relevante Informationen enthalten. Es ist wichtig, dass Jalousien an Rettungsfenstern so gestaltet sind, dass sie im Notfall schnell und einfach manuell bedient werden können, um eine schnelle Flucht zu ermöglichen. Für genaue Vorschriften und Details empfiehlt es sich, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu konsultieren.

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