In der Technischen Anleitung zur Baukostenerstattung (TAB) gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Kostenerstattung (§9) und Baukostenzuschuss (§11): 1. **Kostenerstattung (§9)**: Hierbei handelt es sich um eine Rückerst von tatsächlich angefallenen Kosten, die im Rahmen eines bestimmten Projekts oder Vorhabens entstanden sind. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach Vorlage entsprechender Nachweise und Rechnungen. Dies bedeutet, dass die Kosten, die der Antragsteller selbst getragen hat, erstattet werden, sofern sie den festgelegten Richtlinien entsprechen. 2. **Baukostenzuschuss (§11)**: Im Gegensatz zur Kostenerstattung handelt es sich hierbei um einen Zuschuss, der vorab gewährt wird, um bestimmte Bauvorhaben zu fördern. Der Baukostenzuschuss ist oft an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie z.B. die Erfüllung von Umweltstandards oder die Schaffung von sozialem Wohnraum. Dieser Zuschuss wird nicht auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten gewährt, sondern ist eine finanzielle Unterstützung, die unabhängig von den endgültigen Kosten des Projekts bereitgestellt wird. Zusammengefasst: Kostenerstattung bezieht sich auf die Rückzahlung bereits getätigter Ausgaben, während der Baukostenzuschuss eine finanzielle Unterstützung ist, die vorab gewährt wird, um bestimmte Bauprojekte zu fördern.