Für einen Heizungsraum, in dem eine Öl-Heizung mit einerennwärmeleistung von 250 k installiert wird, gelten in Deutschland die Anforderungen der Muster-Feuerungsverordnung (MFeuV) sowie der jeweiligen Landesbauordnungen. Gemäß der MFeuV muss ein Heizungsraum für Feuerstätten mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW feuerbeständig. Das bedeutet, dass die Wände, Decken und Türen des Heizungsraums eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (F90) aufweisen müssen. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung zu überprüfen, da diese leicht variieren können.