Können im Rahmen eines Bauantrags Gutachten nachgefordert werden und was ist die Rechtsgrundlage?

Antwort

Ja, im Rahmen eines Bauantrags können Gutachten nachgefordert werden. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer in Deutschland. In der Regel ist dies in den Vorschriften zur Prüfung der Bauanträge und zur Sicherstellung der Bauvorschriften geregelt. Ein Beispiel ist § 63 der Musterbauordnung (MBO), der die Anforderungen an die Unterlagen für den Bauantrag beschreibt und die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen, wie Gutachten, vorsieht. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland variieren, daher ist es ratsam, die spezifische Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu konsultieren.

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