Eine Verglasung gilt als durchsturzsicher, wenn sie bestimmte technische Anforderungen und Normen erfüllt, die in den jeweiligen Bauvorschriften und Normen festgelegt sind. In Deutschland ist dies in der DIN 18008-4 "Glas im Bauwesen -essungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen" geregelt. Durchsturzsichere Verglasungen müssen so konstruiert sein, dass sie bei einem Stoß oder Aufprall nicht brechen oder zumindest keine gefährlichen Scherben bilden, die zu Verletzungen führen könnten. Dies wird in der Regel durch den Einsatz von Verbundsicherheitsglas (VSG) erreicht, das aus zwei oder mehr Glasscheiben besteht, die durch eine reißfeste Folie verbunden sind. Die genauen Anforderungen können je nach Anwendungsbereich und Höhe der Verglasung variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Normen und Vorschriften zu konsultieren, die für das jeweilige Bauvorhaben gelten.