Die Verantwortung für die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen bei Arbeiten an asbelasteten Baute liegt in der Regel sowohl beim Auftraggeber als auch beim Unternehmer. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Informationen über die Asbestbelastung bereitzustellen und sicherzustellen, dass die Arbeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Der Unternehmer hingegen ist verantwortlich für die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften während der Durchführung der Arbeiten. Beide Parteien müssen also zusammenarbeiten, um die Sicherheit zu gewährleisten.