In Sachsen müssen bei der Errichtung von Mauern und Zäunen an der Grenze bestimmte Vorschriften beachtet werden. Generell gilt, dass ein Mindestabstand zur Grenze eingehalten werden sollte, um rechtliche und sicherheitstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Der genaue Abstand kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. den spezifischen Landesgesetzen oder den Regelungen der jeweiligen Gemeinde. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder dem Bauamt über die genauen Anforderungen und Abstände zu informieren.