Wie groß muss das Mindestgefälle für belüftete Schmutzwassersammelleitungen in Gebäuden sein?

Antwort

Das Mindestgefälle für belüftete Schmutzwassersammelleitungen in Gebäuden sollte gemäß der DIN 1986-100 mindestens 1:50 (2 %) betragen. Dies bedeutet, dass die Leitung pro Meter Länge um mindestens 2 cm abfallen sollte, um einen ordnungsgemäßen Abfluss des Schmutzwassers zu gewährleisten.

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