Ja, bei einem Werkvertrag nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) muss die Gewährleistungsbürgschaft in der Regel separat vereinbart werden. Die VOB sieht vor, dass der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft verlangen kann, um sich gegen Mängelansprüche abzusichern. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Bürgschaft sollten im Vertrag festgelegt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, die Vereinbarung klar und deutlich im Vertrag zu dokumentieren.