Gilt bei nicht betretbarer Überkopfverglasung Durchsturzsicherheit?

Antwort

Ja, bei nicht betretbarer Überkopfverglasung gilt die Anforderung der Durchsturzsicherheit. Diese Regelung dient dem Schutz von Personen, die sich unter der Verglasung aufhalten. Die Durchsturzsicherheit soll verhindern, dass Personen durch die Verglasung hindurchfallen und sich dabei verletzen. Die genauen Anforderungen und Normen können je nach Land und spezifischen Bauvorschriften variieren. In Deutschland beispielsweise sind die Anforderungen in der DIN 18008-2 geregelt.

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