Brandschutzabstand bei Wanddurchführung zu brennbaren Bauteilen?

Antwort

Der Brandschutzabstand bei Wanddurchführungen zu brennbaren Bauteilen ist in den jeweiligen Bauvorschriften und Normen geregelt, insbesondere in der DIN 4102 und der DIN 18230. Generell sollte ein Mindestabstand von 5 cm zu brennbaren Materialien eingehalten werden. Bei speziellen Anwendungen, wie z.B. bei elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen, können zusätzliche Anforderungen gelten. Es ist wichtig, die spezifischen Vorschriften und Empfehlungen für das jeweilige Bauvorhaben zu beachten und gegebenenfalls einen Fachmann zu konsultieren.

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