Beim Herstellen von Ortfundamenten für Portale (z. B. für Leitungen, „Ltg. weiß und gelb“ – vermutlich Strom- oder Signalleitungen) sind verschiedene Gefährdunge... [mehr]
Bei der Verlängerung einer BEK (Baustellen-Energie-Kabel) von BA1 weg und hinter dem alten BG (Baugrube/Baugrund) zum Portal E01 sind verschiedene Aspekte zu beachten. Hier eine Übersicht zu Gefährdungen, Maßnahmen und rechtlichen Grundlagen: **1. Gefährdungen:** - **Mechanische Beschädigung:** Durch Bauarbeiten, Bagger, Fahrzeuge oder herabfallende Gegenstände. - **Elektrische Gefährdung:** Bei Beschädigung des Kabels besteht Stromschlaggefahr. - **Stolper- und Sturzgefahr:** Offene oder schlecht gesicherte Kabeltrassen. - **Brandgefahr:** Bei Überlastung oder Kurzschluss. - **Beeinträchtigung von Flucht- und Rettungswegen:** Kabel dürfen diese nicht blockieren. **2. Maßnahmen:** - **Kennzeichnung und Sicherung:** Kabelverlauf deutlich markieren, ggf. mit Warnbändern oder Schildern. - **Mechanischer Schutz:** Kabel in Kabelkanälen, Schutzrohren oder unter Abdeckungen verlegen. - **Freihaltung von Wegen:** Kabel dürfen keine Verkehrs- oder Rettungswege blockieren. - **Regelmäßige Kontrolle:** Sichtprüfung auf Beschädigungen und korrekten Sitz. - **Fachgerechte Verlegung:** Nur durch Elektrofachkräfte nach VDE-Vorschriften. - **Abstimmung mit Bauleitung:** Lage und Verlauf mit allen Beteiligten abstimmen. **3. Rechtliche Grundlagen:** - **Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):** Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. - **Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):** Anforderungen an sichere Verwendung von Arbeitsmitteln, inkl. elektrischer Anlagen. - **DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3):** Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. - **DIN VDE 0100:** Normenreihe für das Errichten von Niederspannungsanlagen. - **Baustellenverordnung (BaustellV):** Koordination und Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen. - **Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS):** Insbesondere TRBS 1201 und 2131 für elektrische Gefährdungen. **Fazit:** Vor der Verlängerung und Verlegung des BEK ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Verlegung muss fachgerecht und unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen erfolgen. Die genannten rechtlichen Grundlagen sind zwingend einzuhalten, um die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [DGUV](https://www.dguv.de/) und im [VDE](https://www.vde.com/de).
Beim Herstellen von Ortfundamenten für Portale (z. B. für Leitungen, „Ltg. weiß und gelb“ – vermutlich Strom- oder Signalleitungen) sind verschiedene Gefährdunge... [mehr]
Drei grundsätzliche Arten von Baustellensicherungen sind: 1. **Physische Sicherungen**: Dazu gehören Zäune, Absperrungen und Barrikaden, die den Zugang zur Baustelle verhindern und die... [mehr]