Ja, das ist korrekt. Ausschreibungsunterlagen umfassen in der Regel Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen und die Vergabeunterlagen. Die Leistungsbeschreibung definiert die Anforderungen und Erwartungen an die zu erbringenden Leistungen, während die Vertragsbedingungen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verpflichtungen der Parteien festlegen. Die Vergabeunterlagen enthalten Informationen über den Ablauf der Ausschreibung, Fristen und Kriterien für die Angebotsabgabe.