Wie schreibe ich eine Leistungsbeschreibung für eine Dachkonstruktion, bei der nur die Beschaffenheit, aber nicht die Ausführung definiert wird?

Antwort

Eine Leistungsbeschreibung, bei der die Ausführung nicht definiert werden darf, sondern nur die Beschaffenheit benannt wird, nennt man auch "funktionale Leistungsbeschreibung" oder "Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm". Dabei wird nicht vorgegeben, wie die Dachkonstruktion im ausgeführt werden soll, sondern nur, welche Anforderungen und Eigenschaften sie erfüllen muss. So bleibt dem Auftragnehmer die Wahl der Ausführungsmethode und der Materialien, solange die geforderten Eigenschaften erreicht werden. Wichtige Punkte für eine solche Leistungsbeschreibung: 1. **Ziel und Funktion beschreiben:** Was soll die Dachkonstruktion leisten? (z.B. Schutz vor Witterung, Tragfähigkeit, Wärmedämmung) 2. **Anforderungen an die Beschaffenheit:** - Tragfähigkeit (z.B. für bestimmte Schneelasten, Windlasten) - Wärmedämmwert (U-Wert) - Schallschutz - Brandschutzklasse - Lebensdauer/Mindesthaltbarkeit - Wartungsfreundlichkeit - Optische Anforderungen (z.B. Farbe, Form, Materialanmutung) - Nachhaltigkeitsanforderungen (z.B. Recyclingfähigkeit, ökologische Materialien) 3. **Normen und Regelwerke:** Verweise auf einzuhaltende Normen (z.B. DIN, EN, lokale Bauvorschriften). 4. **Schnittstellen und Anschlussdetails:** Anforderungen an Anschlüsse zu anderen Bauteilen, ohne die Ausführung vorzugeben. 5. **Dokumentationspflichten:** Nachweise, Prüfzeugnisse, Zertifikate, die der Auftragnehmer vorlegen muss. **Beispiel für einen Abschnitt einer solchen Leistungsbeschreibung:** > Die Dachkonstruktion ist so auszubilden, dass sie eine dauerhafte, standsichere und regendichte Überdeckung des Gebäudes gewährleistet. Die Konstruktion muss eine charakteristische Schneelast von 1,0 kN/m² und eine Windlast nach DIN EN 1991-1-4 aufnehmen können. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf maximal 0,20 W/(m²K) betragen. Die verwendeten Materialien müssen der Baustoffklasse A2 nach DIN 4102 entsprechen. Die Dachhaut ist gegen UV-Strahlung beständig und wartungsarm auszubilden. Die Ausführung der Dachkonstruktion bleibt dem Auftragnehmer überlassen, sofern die genannten Anforderungen erfüllt werden und die einschlägigen Normen und Vorschriften eingehalten werden. **Wichtig:** Die Beschreibung muss so präzise sein, dass alle Bieter die gleichen Anforderungen erkennen, aber offen genug, damit verschiedene technische Lösungen möglich sind. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Deutschen Gesellschaft für Ausschreibungswesen](https://www.dga-bau.de/) oder in der [Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)](https://www.vob-online.de/). **Tipp:** Eine funktionale Leistungsbeschreibung erfordert besonders sorgfältige Formulierungen, um Missverständnisse und Nachträge zu vermeiden. Im Zweifel empfiehlt sich die Abstimmung mit einem Fachplaner oder Juristen.

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