Ja, die aktivierte Eigenleistung ist in der Abrechnung nach demgesetz über die Bayrische Schulfinanzierung (Bayschfg) gemäß Art. 10 anzusetzen. In diesem Artikel wird geregelt, wie Eigenleistungen in die Berechnung der förderfähigen Kosten einfließen. Es ist wichtig, die spezifischen Vorgaben und Berechnungsgrundlagen zu beachten, um sicherzustellen, dass die Eigenleistungen korrekt erfasst und abgerechnet werden.