Der Abstand von brennbaren Bauteilen zu Dunstabzugshauben und anderen Dunstanlagen ist in der Regel durch nationale und internationale Normen und Vorschriften geregelt. In Deutschland beispielsweise gibt es die DIN 18867-7, die sich mit gewerblichen Dunstabzugshauben befasst. Für private Haushalte sind die Herstellerangaben der Dunstabzugshauben und die allgemeinen Brandschutzvorschriften relevant. Generell gilt: - Ein Mindestabstand von 50 cm zu brennbaren Materialien ist oft empfohlen. - Bei Gasherden kann dieser Abstand größer sein, oft mindestens 65 cm. Es ist wichtig, die spezifischen Anweisungen des Herstellers der Dunstabzugshaube sowie die lokalen Bau- und Brandschutzvorschriften zu beachten.