Welche Rechtsfolgen hat es, wenn eine Bank eine vereinbarte Kreditsumme ohne Auszahlungsauftrag auszahlt?

Antwort

Wenn eine Bank eine vereinbarte Kreditsumme ohne Vorliegen eines Auszahlungsauftrags auszahlt, ergeben sich verschiedene rechtliche Konsequenzen: 1. **Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen:** In Kreditverträgen ist in der Regel festgelegt, dass die Auszahlung der Kreditsumme erst nach einem ausdrücklichen Auszahlungsauftrag des Kreditnehmers erfolgt. Zahlt die Bank ohne diesen Auftrag aus, handelt sie vertragswidrig. 2. **Haftung der Bank:** Die Bank kann gegenüber dem Kreditnehmer schadensersatzpflichtig werden, wenn dem Kreditnehmer durch die vorzeitige oder unberechtigte Auszahlung ein Schaden entsteht (z.B. Zinsbelastung, steuerliche Nachteile, Verlust von Fördermitteln). 3. **Rückabwicklung der Auszahlung:** Der Kreditnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die ausgezahlte Summe anzunehmen oder zu verwenden. Er kann die Rückabwicklung verlangen, sofern er die Auszahlung nicht genehmigt oder nachträglich akzeptiert. 4. **Genehmigung durch den Kreditnehmer:** Nutzt der Kreditnehmer das ausgezahlte Geld oder akzeptiert die Auszahlung nachträglich, gilt dies in der Regel als Genehmigung der Auszahlung (§ 362 BGB – Erfüllung). 5. **Mögliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen:** Für die Bank kann ein solches Vorgehen auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen haben, da sie gegen interne Kontrollmechanismen und regulatorische Vorgaben verstößt. **Fazit:** Die Bank handelt pflichtwidrig, wenn sie ohne Auszahlungsauftrag auszahlt. Der Kreditnehmer kann die Rückabwicklung verlangen und ggf. Schadensersatz fordern, sofern ihm ein Schaden entstanden ist und er die Auszahlung nicht genehmigt hat. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)](https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Beschwerden/beschwerden_node.html).

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