Dürfen für die Risikosteuerung einer Bank relevante Kennzahlen von Stellen festgelegt werden, die nach MaRisk dem Markt oder Handel zugeordnet sind?

Antwort

Nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dürfen die für die Risikosteuerung einer Bank relevanten Kennzahlen grundsätzlich nicht von Stellen festgelegt werden, die dem Markt oder Handel zuzuordnen sind. Die MaRisk verlangen, dass die Risikosteuerung unabhängig von den Handelsaktivitäten erfolgt, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Risikobewertung sicherzustellen. Die Verantwortung für die Festlegung und Überwachung dieser Kennzahlen sollte daher bei einer unabhängigen Risikomanagementeinheit liegen.

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