Wann ist man Besitzer und Eigentümer eines PKWs? Beispiel Autofinanzierung.

Antwort

Besitzer eines PKWs ist man, wenn man das Fahrzeug physisch in seinem Besitz hat, unabhängig von der rechtlichen Eigentümerschaft. Eigentümer hingegen ist man, wenn man das rechtliche Eigentum an dem Fahrzeug hat, was in der Regel durch den Eintrag im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) dokumentiert wird. Bei einer Autofinanzierung ist es häufig so, dass der Käufer während der Finanzierungsdauer zunächst nur Besitzer des Fahrzeugs ist, während der Kreditgeber (z. B. die Bank oder das Finanzierungsunternehmen) rechtlich als Eigentümer gilt. Erst nach vollständiger Bezahlung des Kredits wird der Käufer auch rechtlicher Eigentümer des Fahrzeugs. In vielen Fällen wird dies durch eine Übergabe des Fahrzeugbriefs an den Käufer nach der letzten Rate formalisiert.

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