In Österreich beträgt die Abschreibungsdauer für Fahrzeuge in der Regel 8 Jahre. Dies gilt für PKW, die im Betriebsvermögen eines Unternehmens geführt werden. Die tatsächliche Abschreibungsdauer kann jedoch je nach Nutzung und spezifischen Umständen variieren. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater über die genauen Regelungen und Möglichkeiten der Abschreibung zu informieren.