Kann man im Kfz Glühlampen gegen LED austauschen?

Antwort

Der Austausch von Glühlampen gegen LED-Leuchtmittel im Kfz ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Zulassung und StVZO**: In Deutschland und vielen anderen Ländern dürfen Leuchtmittel im Straßenverkehr nur verwendet werden, wenn sie eine entsprechende Zulassung (z. B. E-Prüfzeichen) haben. Viele nachrüstbare LED-Leuchtmittel für Scheinwerfer oder Rückleuchten besitzen diese Zulassung nicht und dürfen daher nicht legal im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. 2. **Kompatibilität**: LED-Leuchtmittel benötigen oft eine andere Stromversorgung als Glühlampen. Ohne passende Adapter oder Lastwiderstände kann es zu Fehlermeldungen im Bordcomputer oder zu Flackern kommen. 3. **Lichtverteilung**: Die Bauform von LED-Leuchtmitteln unterscheidet sich häufig von der einer Glühlampe. Dadurch kann die Lichtverteilung im Scheinwerfer oder Rücklicht nicht optimal sein, was die Sicht und die Sicherheit beeinträchtigen kann. 4. **Einbauorte**: Im Innenraum (z. B. Leselampen, Kofferraumbeleuchtung) ist der Austausch meist unproblematisch, da hier keine Zulassungspflicht besteht. Im Außenbereich (Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten) ist Vorsicht geboten. **Fazit:** Der Austausch ist technisch oft möglich, aber im Außenbereich meist nicht legal, sofern die LED-Leuchtmittel keine Zulassung für das jeweilige Fahrzeug und den Verwendungszweck haben. Im Innenraum ist der Austausch in der Regel erlaubt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [ADAC](https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/licht-beleuchtung/led-nachruesten/).

Kategorie: Auto Tags: Kfz Glühlampen LED
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