Verweist ein Autohaus den Käufer eines Neuwagens bei Motordefekt an den Hersteller?

Antwort

In Deutschland ist es üblich, dass bei einem Neuwagenkauf der Käufer im Falle eines Motordefekts zunächst den Händler kontaktiert. Der Händler ist in der Regel für die Gewährleistung verantwortlich und sollte die ersten Schritte zur Behebung des Problems einleiten. Wenn der Händler jedoch den Käufer an den Hersteller verweist, kann dies verschiedene Gründe haben, wie z.B. dass der Händler nicht in der Lage ist, die Reparatur durchzuführen oder dass der Defekt unter die Herstellergarantie fällt. In solchen Fällen hat der Käufer das Recht, sich direkt an den Hersteller zu wenden, insbesondere wenn der Händler nicht reagiert oder die Angelegenheit nicht zufriedenstellend löst. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen, wie Kaufvertrag und Serviceheft, bereitzuhalten, um die Ansprüche geltend zu machen. Bei anhaltenden Problemen kann auch eine rechtliche Beratung in Betracht gezogen werden.

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