Wann darf man in der praktischen Ausbildung mit Sonderfahrten beginnen?

Antwort

In Deutschland darf man in der praktischen Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins mit den Sonderfahrten in der Regel beginnen, nachdem man die Grundausbildung abgeschlossen hat und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bedeutet dass du in der Regel bereits einige Fahrstunden mit deinem Fahrlehrer absolviert haben solltest. Die Sonderfahrten umfassen Nachtfahrten, Fahrten auf der Autobahn und Überfahrten. Es ist wichtig, dass du dich an die Vorgaben deiner Fahrschule und die gesetzlichen Bestimmungen hältst.

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