Nenne vier Punkte, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen.

Antwort

Im Lehrvertrag müssen folgende vier Punkte geregelt sein: 1. **Ausbildungsziel**: Der Vertrag sollte das Ziel der Ausbildung, also den Beruf, den der Auszubildende erlernen möchte, klar definieren. 2. **Dauer der Ausbildung**: Es muss festgelegt werden, wie lange die Ausbildung dauert, einschließlich des Beginns und des Endes der Ausbildungszeit. 3. **Vergütung**: Der Vertrag sollte die Höhe der Ausbildungsvergütung sowie die Fälligkeit der Zahlungen regeln. 4. **Urlaubsanspruch**: Es muss festgelegt werden, wie viele Urlaubstage dem Auszubildenden zustehen und wie dieser Urlaub genommen werden kann.

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