Dürfen ukrainische Staatsangehörige mit einem eAT nach §24 eine Blaue Karte EU beantragen?

Antwort

Ukrainische Staatsangehörige, die einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Blaue Karte EU beantragen. Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten. Um eine Blaue Karte EU zu beantragen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1. **Hochqualifizierte Ausbildung**: Du musst einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können. 2. **Arbeitsvertrag**: Du benötigst einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Deutschland, das den Anforderungen für die Blaue Karte entspricht. 3. **Mindestgehalt**: Das angebotene Gehalt muss die festgelegte Mindestgrenze für die Blaue Karte EU überschreiten. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder einer Beratungsstelle über die genauen Anforderungen und den Antragsprozess zu informieren.

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