Ja, das ist korrekt. Ein nachgereichter Arbeitsvertrag kann in der Regel nicht berücksichtigt werden, wenn es um die Erteilung eines Aufenthaltstitels geht. Die relevanten Unterlagen müssen in der Regel zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Fristen der zuständigen Behörde zu beachten.