Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, da beide Elternteile keine Aufenthaltserlaubnis erhalten und somit in eine günstigere Rechtsstellung fallen.

Antwort

In Deutschland kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein Kind unter bestimmten Umständen abgelehnt werden, wenn beide Elternteile keine Aufenthaltserlaubnis besitzen. In solchen Fällen wird oft geprüft, ob das Kind einen Anspruch auf Aufenthalt hat, beispielsweise durch eine humanitäre Regelung oder durch besondere familiäre Umstände. Die rechtlichen Grundlagen sind im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt. Wenn die Eltern keine Aufenthaltserlaubnis haben, kann dies dazu führen, dass das Kind ebenfalls keine Aufenthaltserlaubnis erhält, es sei denn, es gibt besondere Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Ausländerrecht zu wenden, um die individuellen Möglichkeiten und Rechte zu klären.

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