Das Arzneimittelgesetz (AMG) legt vor dem Inverkehrbringen eines Arzneimittels besonderen Wert auf folgende drei Eigenschaften: 1. **Wirksamkeit**: Das Arzneimittel muss nachweislich die behauptete therapeutische Wirkung haben. 2. **Unbedenklichkeit**: Das Arzneimittel darf keine unvertretbaren Risiken für die Gesundheit der Patienten haben. 3. **Qualität**: Das Arzneimittel muss den vorgeschriebenen Qualitätsstandards entsprechen, was Reinheit, Gehalt und Herstellung betrifft. Diese Eigenschaften sind entscheidend, um die Sicherheit und den Nutzen für die Patienten zu gewährleisten.