Die Farbgestaltung bei historischen Fachwerkhäusern aus der Sicht des Denkmalschutzes orientiert sich an mehreren Grundsätzen: 1. **Authentizität**: Die Farben sollten historisch belegt sein und den ursprünglichen Farbtonen des Gebäudes entsprechen. Dies erfordert oft eine sorgfältige Untersuchung der ursprünglichen Farbschichten. 2. **Materialgerechtigkeit**: Die verwendeten Farben müssen für die Materialien des Fachwerks geeignet sein, um die Substanz nicht zu schädigen. Naturfarben oder mineralische Farben sind oft bevorzugt. 3. **Harmonie**: Die Farbgestaltung sollte in Einklang mit der Umgebung und anderen historischen Gebäuden stehen. Dies fördert ein einheitliches Stadt- oder Dorfbild. 4. **Traditionelle Farbpalette**: Oft wird eine traditionelle Farbpalette verwendet, die sich an regionalen Gegebenheiten orientiert. Diese kann Erdfarben, Pastelltöne oder andere historische Farben umfassen. 5. **Erhaltungswürdigkeit**: Die gewählten Farben sollten die Erhaltung des Gebäudes unterstützen und nicht zu einer schnelleren Abnutzung führen. 6. **Rücksichtnahme auf historische Stilelemente**: Besondere architektonische Merkmale, wie z.B. Schnitzereien oder Verzierungen, sollten durch die Farbwahl hervorgehoben werden, ohne sie zu überlagern. Diese Grundsätze helfen, den historischen Charakter und die kulturelle Bedeutung von Fachwerkhäusern zu bewahren.