Was macht ein Sicherheitsbeauftragter im Betrieb?

Antwort

Ein Sicherheitsbeauftragter im Sinne der betrieblichen Sicherheit ist eine Person, die vom Arbeitgeber bestellt wird, um ihn bei der Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterstützen. Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten umfassen unter anderem: 1. **Unterstützung des Arbeitgebers**: Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 2. **Gefährdungsbeurteilungen**: Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen. 3. **Unfallverhütung**: Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Vorschläge zur Beseitigung dieser Gefahren. 4. **Schulung und Unterweisung**: Unterstützung bei der Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen. 5. **Überwachung**: Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen im Betrieb. 6. **Unfallanalyse**: Mitwirkung bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen und der Erarbeitung von Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle. 7. **Berichterstattung**: Regelmäßige Berichterstattung an den Arbeitgeber über den Stand der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): [DGUV](https://www.dguv.de).

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