Wie setzt sich der Arbeitsschutzausschuss zusammen und welche Aufgabe hat er?

Antwort

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) setzt sich in der Regel aus folgenden Mitgliedern zusammen: 1. Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter 2. Zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder 3. Betriebsarzt 4. Fachkraft für Arbeitssicherheit 5. Sicherheitsbeauftragte 6. Bei Bedarf weitere Personen, wie z.B. Vertreter der Personalabteilung oder externe Berater Die Hauptaufgabe des Arbeitsschutzausschusses besteht darin, den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb zu fördern. Dazu gehören: 1. Beratung über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung 2. Überwachung der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen 3. Analyse von Arbeitsunfällen und Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen 4. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern und den für den Arbeitsschutz zuständigen Personen Der Arbeitsschutzausschuss trifft sich regelmäßig, um diese Aufgaben zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen im Betrieb sicher und gesundheitsfördernd sind.

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