Das Schutzkonzept der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist geprägt durch mehrere zentrale Aspekte: 1. **Grenzwerte**: Die EMFV legt spezifische Grenzwerte für die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern fest, um gesundheitliche Risiken für Beschäftigte zu minimieren. 2. **Risikobewertung**: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um potenzielle Gefahren durch elektromagnetische Felder zu identifizieren und zu bewerten. 3. **Schutzmaßnahmen**: Die Verordnung fordert die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen, die je nach Art und Intensität der elektromagnetischen Felder variieren können. Dazu gehören technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. 4. **Information und Schulung**: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter über die Risiken und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern informieren und schulen. 5. **Überwachung**: Die EMFV sieht regelmäßige Überprüfungen und Messungen vor, um sicherzustellen, dass die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden und die Schutzmaßnahmen wirksam sind. Diese Elemente zusammen bilden ein umfassendes Konzept zum Schutz der Arbeitnehmer vor den potenziellen Gefahren elektromagnetischer Felder am Arbeitsplatz.